Service
Durch immer wieder auftretende Änderungen im Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz ist es für jedes einzelne Unternehmen schwierig immer die aktuellsten Rechtssprechungen zu kennen und umzusetzen.
Wir können Sie dabei stets aktuell in den folgenden Bereichen unterstützen:
- Erstellung der Entsorgungsnachweise
- Erstellung von Begleit- bzw. Übernahmescheinen
- Erstellung aller für eine Notifizierung erforderlichen Unterlagen
- Erstellung von Abfallbilanzen
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- Erarbeitung von abfallwirtschaftlichen Konzepten
- Stellung von externen Beauftragten (Abfall, Immissionsschutz)
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